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   OLG Frankfurt, 06.09.1979 - 16 U 75/79   

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https://dejure.org/1979,830
OLG Frankfurt, 06.09.1979 - 16 U 75/79 (https://dejure.org/1979,830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.1979 - 16 U 75/79 (https://dejure.org/1979,830)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 1979 - 16 U 75/79 (https://dejure.org/1979,830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht; Dulden der Namensnennung; Ehemaliger SS-Obersturmbannführers; Medizinische Versuche an Kinder; NS-Konzentrationslager; Person der Zeitgeschichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 597
  • VersR 1980, 485
  • afp 1980, 50
  • afp 1980, 58
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Als Gesichtspunkte, die es im Einzelfall bei einer Gesamtabwägung rechtfertigen können, Interessen der Öffentlichkeit an einer Information auch unter Namensnennung des Beschuldigten den Vorrang zu geben, sind in Betracht gezogen worden: Das Vorliegen einer Straftat von besonderer Bedeutung, etwa bei schwerster Kriminalität; das Ausmaß des Tatverdachts, also das Vorliegen wesentlicher, erheblichen Tatverdacht begründender Umstände, das Aufsehen, daß die Tat des Beschuldigten für sich oder im Zusammenhang mit anderen Vorgängen erregt hat, etwa bei Personen, die im Zusammenhang mit allgemein interessierenden Vorgängen in die Rolle einer "Person der Zeitgeschichte" gelangt sind (vgl. etwa OLG Hamm OLGZ 1990, 202, 206; OLG Frankfurt NJW 1980, 597).
  • VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung eines Untersuchungsausschusses mit

    Als Kriterien, die eine solche Ausnahme rechtfertigen, sind (- abgesehen von Fällen herausragender Deliktschwere oder schwerstwiegenden Tatverdachts -) das Aufsehen, das die Tat als solche oder im Zusammenhang mit anderen Vorgängen erregt hat, oder die Beteiligung von Personen, die im Zusammenhang mit allgemein interessierenden Vorgängen in die Rolle einer "Person der Zeitgeschichte" gelangt sind, herangezogen worden (OLG Hamm OLGZ 1990, 202, 206; OLG Frankfurt NJW 1980 597).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2003 - 1 U 18/02

    Grenzen der identifizierbaren Darstellung von Personen in der

    Die Berichterstattung über laufende Strafverfahren unter namentlicher Erwähnung des Angeklagten/Beschuldigten ist daher nur dann zulässig, wenn und solange ein überwiegendes öffentliches Interesse auch an der Namensnennung besteht, eine (mutmaßliche) Straftat von erheblicher öffentlicher Bedeutung in Frage steht, genügende Verdachtsmomente vorliegen und die Person und Stellung des mutmaßlichen Täters sowie die Aktualität der Sache es rechtfertigen (s. BVerfG NJW 1973, S. 1226, 1230 f., NJW 1993, S. 1463, 1464, BGHZ 143, S. 199, 203 f., 207 = NJW 2000, S. 1036 f., 1038, BGH NJW 1994, S. 1950, 1951 f., OLG Frankfurt am Main, NJW 1980, S. 597, 598, NJW-RR 1996, S. 1490, 1491, OLG Köln, AfP 1989, S. 683, 685 f., OLG Oldenburg, AfP 1988, S. 138, 139, OLG Dresden, AfP 1998, S. 410, KG NJW 1989, S. 397 f., Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl. 2002, § 823 Rdn. 189 c, Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, S. 21 f., 23 ff., Soehring, Presserecht, 3 Aufl. 2000, § 391 ff, Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, § 99 ff, 241 ff, Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, S. 299, 436 ff, 446 ff., Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. 2000, S. 335 ff.).
  • LAG Hamm, 30.11.1990 - 12 Sa 708/90

    Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der anwaltlichen Vertretung vor dem

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